Jemand nutzt meinen WLAN-Anschluss und es entsteht Schaden. Wer haftet dafür?
Die drahtlose Datenübertragung (WLAN) birgt immer die Gefahr, dass Dritte die Leitung unbefugt mitnutzen. Immerhin muss der Computer sich nur ins Netzwerk einklinken, schon kann munter mitgesurft werden. Was aber, wenn sich ein Nachbar unbemerkt über meinen Anschluss in – zum Beispiel – illegalen Tauschbörsen austobt?
Eigentlich sollte jeder redliche Internetnutzer ja meinen, sofern er sich im Netz nichts zu Schulden kommen lässt, kann ihm auch nichts passieren. Und wenn weniger redliche Nutzer den eigenen Zugang für illegale Aktivitäten missbrauchen, dann kann da der ehrliche DSL-Kunde schließlich nichts dran ändern; immerhin bekommt er von der illegalen Mitbenutzung seines Drahtlosnetzwerkes ja meist gar nichts mit.
Doch so einfach ist es nicht. Fällt Internetfahndern illegales Treiben auf, so können sie den Betreiber des Funknetzes ermitteln. Und jener kann dann aller Redlichkeit zum Trotz mitverantwortlich gemacht werden. Das gilt insbesondere dann, wenn der Betreiber sein WLAN nicht ausreichend oder sogar gar nicht gesichert hat. Verschiedene Gerichte haben in dieser Angelegenheit schon entschieden, dass jeder Betreiber – soweit als möglich – sicherzustellen habe, dass keine Dritten den Anschluss mitbenutzen, zur Not müsse er sich kompetente Hilfe suchen. Und auch wenn andere Gerichte dahingehend entschieden haben, dass ein WLAN-Nutzer nur dann haftbar gemacht werden könne, wenn er konkrete Hinweise auf eine illegale Mitbenutzung seines Netzwerkes habe, so gilt: Sicherheit und Verschlüsselung sind oberstes Gebot. Denn in diesem Fall schützt Unwissenheit nicht vor Strafe!
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